Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Milojkovic Infravius Entwässerung

Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen der Infravius Entwässerung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
  • Kanalreinigung
  • TV-Inspektion und Zustandserfassung
  • Dichtheitsprüfung
  • Kurzlinersanierung (grabenlos)
  • Pikettdienst

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.

3. Offerten & Preise

Alle Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 60 Tage gültig. Die angegebenen Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Zusatzleistungen, die während der Ausführung notwendig werden (z. B. unvorhergesehene Hindernisse, Mehrleistungen), werden nach Aufwand berechnet.

4. Ausführung & Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der vereinbarte Zugang zu Anlagen, Schachtdeckeln, Strom und Wasser gewährleistet ist. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Zugänglichkeit oder mangelnde Vorbereitung können zusätzlich verrechnet werden.

5. Termine & Fristen

Die angegebenen Ausführungszeiten sind Richtwerte. Bei Witterungseinflüssen, technischen Defekten oder höherer Gewalt kann es zu Verschiebungen kommen. Schadensersatzansprüche wegen Terminverzögerung sind ausgeschlossen.

6. Abnahme & Mängel

Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber nicht innert 7 Tagen nach Ausführung schriftlich beanstandet werden. Bei TV-Inspektionen gelten die gelieferten Protokolle, Videos oder Pläne als Nachweis. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrüche oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 Haftung bei Entstopfungs- und Reinigungsarbeiten

 Entstopfungs- und Reinigungsarbeiten werden mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Zustand der Leitungen ist vor Arbeitsbeginn in den meisten Fällen nicht vollständig erkennbar. Bei älteren, korrodierten, verschlissenen oder bereits vorgeschädigten Leitungen können vorhandene Schäden während der Ausführung sichtbar werden oder sich infolge des mangelhaften Leitungszustands vergrössern. Für Schäden, die auf altersbedingten Verschleiss, Korrosion, Materialermüdung, bereits vorhandene Mängel oder andere Vorschäden zurückzuführen sind und nicht durch eine unsachgemässe Arbeitsausführung verursacht wurden, haftet die Auftragnehmerin nicht. Werden während der Arbeiten Vorschäden oder ein akuter Sanierungsbedarf festgestellt, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Auf Wunsch kann eine Kanal-TV-Inspektion zur Zustandsbeurteilung durchgeführt werden.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen.

9. Datenschutz & Dokumentation

Alle erhobenen Daten, Bilder und Protokolle werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

10. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Infravius Entwässerung.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

    Milojkovic Infravius Entwässerung
     Im Hauel 22
     4147 Aesch
     📞061 530 04 12
     ✉️ kanal@infravius.ch
     🌐 www.infravius.ch

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