Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Milojkovic Infravius Entwässerung
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen der Infravius Entwässerung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Offerten & Preise
Alle Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 60 Tage gültig. Die angegebenen Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Zusatzleistungen, die während der Ausführung notwendig werden (z. B. unvorhergesehene Hindernisse, Mehrleistungen), werden nach Aufwand berechnet.
4. Ausführung & Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der vereinbarte Zugang zu Anlagen, Schachtdeckeln, Strom und Wasser gewährleistet ist. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Zugänglichkeit oder mangelnde Vorbereitung können zusätzlich verrechnet werden.
5. Termine & Fristen
Die angegebenen Ausführungszeiten sind Richtwerte. Bei Witterungseinflüssen, technischen Defekten oder höherer Gewalt kann es zu Verschiebungen kommen. Schadensersatzansprüche wegen Terminverzögerung sind ausgeschlossen.
6. Abnahme & Mängel
Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber nicht innert 7 Tagen nach Ausführung schriftlich beanstandet werden. Bei TV-Inspektionen gelten die gelieferten Protokolle, Videos oder Pläne als Nachweis. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrüche oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen.
9. Datenschutz & Dokumentation
Alle erhobenen Daten, Bilder und Protokolle werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
10. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Infravius Entwässerung.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen der Infravius Entwässerung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
- Kanalreinigung
- TV-Inspektion und Zustandserfassung
- Dichtheitsprüfung
- Kurzlinersanierung (grabenlos)
- Pikettdienst
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Offerten & Preise
Alle Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 60 Tage gültig. Die angegebenen Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Zusatzleistungen, die während der Ausführung notwendig werden (z. B. unvorhergesehene Hindernisse, Mehrleistungen), werden nach Aufwand berechnet.
4. Ausführung & Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der vereinbarte Zugang zu Anlagen, Schachtdeckeln, Strom und Wasser gewährleistet ist. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Zugänglichkeit oder mangelnde Vorbereitung können zusätzlich verrechnet werden.
5. Termine & Fristen
Die angegebenen Ausführungszeiten sind Richtwerte. Bei Witterungseinflüssen, technischen Defekten oder höherer Gewalt kann es zu Verschiebungen kommen. Schadensersatzansprüche wegen Terminverzögerung sind ausgeschlossen.
6. Abnahme & Mängel
Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber nicht innert 7 Tagen nach Ausführung schriftlich beanstandet werden. Bei TV-Inspektionen gelten die gelieferten Protokolle, Videos oder Pläne als Nachweis. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrüche oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen.
9. Datenschutz & Dokumentation
Alle erhobenen Daten, Bilder und Protokolle werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
10. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Infravius Entwässerung.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Milojkovic Infravius Entwässerung
Im Hauel 22
4147 Aesch
📞061 530 04 12
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